Lasik-OP muss nicht von privater Krankenkasse erstattet werden

Die privaten Krankenkassen müssen die Kosten für eine Lasik-OP nicht übernehmen. Das ist jetzt aus einem Gerichtsurteil hervorgegangen, denn eine solche Op gilt nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlungsmaßnahme.

Eine Lasik-OP wird meist zur Behandlung von Fehlsichtigkeiten eingesetzt. Dennoch zählt diese Behandlung zwar als wirkungsvoll, jedoch nicht als vollkommen notwendig. Der Kläger wollte in diesem Fall die Kosten von der privaten Krankenversicherung erstattet bekommen. Die Kosten lagen hier über 4.000 Euro, bei einer solchen OP noch im normalen Rahmen. Die Versicherung wollte jedoch die Kosten nicht übernehmen, da diese Behandlung nicht medizinisch notwendig gewesen ist. Der Kläger hat sich darauf berufen, dass die Behandlung mit einer Brille oder mit Kontaktlinsen jedoch nicht das Problem lösen, sondern die Fehlsichtigkeit nur durch eine solche OP korrigiert werden kann. Damit hat der Kläger zwar recht, aber medizinisch notwendig sind solche Behandlungen deswegen trotzdem nicht. Es liegt keine konkrete Krankheit vor, die mit einer solchen teuren Op behandelt werden muss.

Weiterhin muss man beachten, dass eine solche OP zwar das Augenlicht verbessern kann und die Fehlsichtigkeit korrigiert, doch es bestehen auch immer Risiken. Als Patient hat man immer die Wahl zwischen verschiedenen Methoden. In diesem Fall ist natürlich auch eine Brille oder Kontaktlinsen eine gute Methode, um die Fehlsichtigkeit zu korrigieren. Zwar benötigt man dafür ein Hilfsmittel, doch dieses wird oftmals in der Medizin so vollzogen. Allerdings sind in vielen Einzelfällen auch subjektive Gesichtspunkte zu betrachten. Das bedeutet, dass man möglicherweise doch die Kosten von der Krankenkasse erstattet bekommen kann. Dies sollte man jedoch vorher genau abklären.

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