Archive for August, 2009

Lasik-OPs im Ausland

Immer mehr Menschen lassen sich ihre Augen über die Lasik Methode korrigieren. Dabei benötigt man nachher keine Brille mehr und kann wieder ohne Probleme sehen. Diese Möglichkeit gibt es jedoch nur bei Kurzsichtigen. Der Eingriff an der Hornhaut kann auch im Ausland durchgeführt werden und viele entscheiden sich, die OP mit einer Reise zu verbinden.

Medizinische Behandlungen an den Augen werden häufig in der Türkei durchgeführt. Gerade Istanbul ist bekannt für die erfahrenen Mediziner, die vor allem mit den geringen Kosten im Vergleich zu den europäischen Medizinern überzeugen können. Neben den Augen gehören auch die zahnmedizinischen Behandlungen zu den Spezialgebieten der Türken. Femto-LASIK ist beispielsweise eine Methode, die nach der Anwendung die Augen besser vor Trockenheit schützen soll. Daher verbinden auch viele Deutsche ihre Reise in die Türkei mit einer Operation. Bevor man sich jedoch einfach operieren lässt, sollte man vorher zu den Ärzten Kontakt aufnehmen und sich in einer guten Sprache verständigen können. Auch diese OPs sind ein medizinischer Eingriff und können Schäden hinterlassen oder auch Risiken bergen. Die Femto-Lasik ist weltweit zum Standard-Verfahren im Bereich der Laseroperationen ernannt und wird bereits seit über vier Jahren in Lohr angewendet.

Doch gerade für die kleineren Länder, wie die Schweiz, ist die ein großer Vorteil, sich in der Türkei behandeln zu lassen. Die türkischen Ärzte unternehmen die OPs fast täglich und sind daher schon geübt darin. Istanbul hat zudem auch fortgeschrittene Technik und kann mit den europäischen Standards mithalten.


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Lasik-OP muss nicht von privater Krankenkasse erstattet werden

Die privaten Krankenkassen müssen die Kosten für eine Lasik-OP nicht übernehmen. Das ist jetzt aus einem Gerichtsurteil hervorgegangen, denn eine solche Op gilt nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlungsmaßnahme.

Eine Lasik-OP wird meist zur Behandlung von Fehlsichtigkeiten eingesetzt. Dennoch zählt diese Behandlung zwar als wirkungsvoll, jedoch nicht als vollkommen notwendig. Der Kläger wollte in diesem Fall die Kosten von der privaten Krankenversicherung erstattet bekommen. Die Kosten lagen hier über 4.000 Euro, bei einer solchen OP noch im normalen Rahmen. Die Versicherung wollte jedoch die Kosten nicht übernehmen, da diese Behandlung nicht medizinisch notwendig gewesen ist. Der Kläger hat sich darauf berufen, dass die Behandlung mit einer Brille oder mit Kontaktlinsen jedoch nicht das Problem lösen, sondern die Fehlsichtigkeit nur durch eine solche OP korrigiert werden kann. Damit hat der Kläger zwar recht, aber medizinisch notwendig sind solche Behandlungen deswegen trotzdem nicht. Es liegt keine konkrete Krankheit vor, die mit einer solchen teuren Op behandelt werden muss.

Weiterhin muss man beachten, dass eine solche OP zwar das Augenlicht verbessern kann und die Fehlsichtigkeit korrigiert, doch es bestehen auch immer Risiken. Als Patient hat man immer die Wahl zwischen verschiedenen Methoden. In diesem Fall ist natürlich auch eine Brille oder Kontaktlinsen eine gute Methode, um die Fehlsichtigkeit zu korrigieren. Zwar benötigt man dafür ein Hilfsmittel, doch dieses wird oftmals in der Medizin so vollzogen. Allerdings sind in vielen Einzelfällen auch subjektive Gesichtspunkte zu betrachten. Das bedeutet, dass man möglicherweise doch die Kosten von der Krankenkasse erstattet bekommen kann. Dies sollte man jedoch vorher genau abklären.


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