Lasik-Augenoperation kann als außergewöhnliche Belastung im Lohnsteuerjahresausgleich anerkannt werden!
Fehlsichtigkeit ist ein nerviges Handicap. Deshalb entscheiden sich viele Patienten für eine operative Korrektur der Sehschärfe. Doch so eine Operation ist teuer und wird von der Krankenkasse meistens nicht getragen. Da hilft es, wenn es durch den Abzug von außergewöhnlichen Belastungen wenigstens zu einer Steuerentlastung kommt.Bisher war das aber gar nicht so einfach, denn Finanzämter und Finanzgerichte verlangten ein vor dem Eingriff ausgestelltes amtsärztliches Attest. Schließlich, so die Begründung, spielen bei einer solchen Operation auch Ästhetische Gründe eine Rolle - und das zählt zum Privatvergnügen.
| Jetzt gibt es gute Nachrichten aus Koblenz:
Aufwendungen für eine LASIK-Operation sind auch ohne amtsärztliches Attest als Krankheitskosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen anzuerkennen. |
Bei Steuerpflichtigen, die sich einer solchen Operation unterziehen, liegt nämlich immer eine Fehlsichtigkeit vor und damit eine Krankheit! Die Operation ist also eine Heilbehandlung (OFD Koblenz S 2284 A - St 32 3 vom 22.06.2006, DB 2006 Seite 1651).
Stand: 21.08.2006
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